Was bedeutet „KIG“ und was sagt es aus?
Zahn- oder Kieferfehlstellungen (Dysgnathien) treten in vielen verschiedenen Arten und Formen und so gut wie in jedem Gebiss auf. Tatsächlich hat (Schätzungen zufolge) lediglich jeder 30. Mensch, ein perfekt symmetrisches Gebiss. Die auftretenden Fehlentwicklungen können dabei erworben oder aber auch genetischer Natur sein. Je nach Ausprägungsgrad, gibt es unterschiedliche kieferorthopädische Behandlungsmethoden, um diese zu korrigieren und Ihnen einen bestmöglich funktionierenden Biss zu ermöglichen. Zur Einstufung des Behandlungsbedarfes werden in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen Gebiss- und Kieferfehlentwicklungen in fünf Schweregrade, den so genannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), unterteilt, die wir Ihnen im Folgenden erklären:
Die fünf KIGs
KIG bedeutet kieferorthopädische Indikationsgruppe, ist ein Einstufungssystem - bestehend aus Buchstaben und Zahlen - und ist entscheidend für die Kostenübernahme der Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die einzelnen Schweregrade sind:
KIG 1
Dabei handelt es sich um leichtere Zahnfehlstellungen. Dazu zählen zum Beispiel eine Bisslagenverschiebung (Unterkieferrücklage) von bis zu drei Millimeter, ein offener Biss (bis zu einem Millimeter) oder auch ein tiefer Biss (drei Millimeter). Ebenfalls dazu zählen Engstände der Zähne mit einer Kontaktpunktabweichung von bis zu einem Millimeter.
KIG 2
Hierzu zählen Zahnfehlstellungen mit einer geringeren Ausprägung, welche aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich machen. Wie bei der KIG 1 zählen hierzu distale Bisslagen (Abweichungen zwischen 3 bis 6 Millimeter), der offene Biss (zwei Millimeter), der tiefe Biss (über drei Millimeter) und ein Höckerbiss im Seitenzahnbereich. Bei Engständen der Zähne im Frontzahnbereich gilt eine Kontaktpunktabweichung von bis zu drei Millimeter, sowie bei einer Platzmangelsituation der Zähne bis zu drei Millimeter.
KIG 3
Der Schweregrad 3 umfasst ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischer Sicht eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen. Dazu zählen offene Bisse von zwei bis vier Millimetern, tiefe Bisse mit traumatischem Einbiss in das Zahnfleisch, beidseitiger Kreuzbiss, über drei Millimeter Engstand im Bereich der Frontzähne und eine Platzmangelsituation von 3-4 Millimetern.
KIG 4
Unter den Schweregrad 4 fallen stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischer Sicht eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen. Dazu zählen: Zahnunterzahl wegen Nichtanlage oder Zahnverlust (wenn präprothetische Maßnahmen oder Lückenschluss notwendig sind), wenn bleibende Zähne nicht durchbrechen können (Retention), distale Bisslagen (Unterkieferrücklage von sechs bis neun Millimeter), mesiale Bisslagen (Unterkiefervorlage von bis zu drei Millimeter), offener Biss z.B. durch schädliche Angewohnheiten (über vier Millimeter), so genannte Bukkal-/Lingualokklusion (die Oberkiefer-Seitenzähne stehen viel zu weit außen und haben keinen Kontakt zum unteren Zahnbogen), ein einseitiger Kreuzbiss, ein Engstand der Zähne (über fünf Millimeter), sowie eine Platzmangelsituation (vier Millimeter).
KIG 5
Der höchste der fünf Grade umfasst extrem stark ausgeprägte Zahn-und- Kieferfehlstellungen, welche eine Behandlung erforderlich machen. Hierzu gehören: Entwicklungsstörungen im Kopfbereich (Lippen-Kiefer-Gaumenspalte), Durchbruchstörungen mit einer Verlagerung der Zähne, distale Bisslage (Unterkieferrücklage über neun Millimeter), mesiale Bisslage (Unterkiefervorlage über drei Millimeter) und ein angeborener offener Biss (über vier Millimeter)..
Wonach erfolgen die Bewertungen?
- Entwicklungsstörungen im Kopfbereich
- Zahnunterzahl – Zahndurchbruchsstörung
- Distale Bisslage -> hierbei steht der Unterkiefer zu weit hinten
- Mesiale Bisslage -> hierbei steht der Unterkiefer zu weit vor
- Offener Biss – Zähne haben keinen Kontakt; kann im Front-und-Seitenzahnbereich sein;
- Tiefer Biss – Überbiss in der Vertikalen ist zu groß
- Kreuzbiss im Seitenzahnbereich - Oberkiefer ist zu schmal
- Abweichung der Kieferbreiten (z. B. Höckerbiss)
- Kontaktpunktabweichungen (z. B. Engstand) - Platzmangel im Zahnbogen
Bei welcher KIG-Einstufung zahlt die Krankenkasse?
Die Frage nach der Kostenübernahme ist bei kieferorthopädischen Behandlungen ist äußerst wichtig. Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den letzten 20 Jahren ihre Übernahmebereitschaft deutlich gedrosselt und durch die KIGs weiter eingeschränkt. Die Stufen KIG 1 und KIG 2 werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, da es sich um geringere Fehlstellungen handelt, selbst bei einer medizinisch notwendigen Behandlung. Bei KIG der Stufe 3 und höher, übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer zweckmäßigen, ausreichenden und wirtschaftlichen Behandlung bis zum 18. Lebensjahr. Für Erwachsene werden die Kosten nur übernommen, wenn eine kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädische Behandlungsmaßnahme erforderlich ist.
Um im Falle eines Falles die Kosten übernommen zu bekommen, benötigen Sie eine zusätzliche private Zahnzusatzversicherung explizit für Kieferorthopädie. Diese übernimmt in der Regel auch einen Teil der Kosten für eine optimierte Behandlung mit außervertraglichen Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse keine Erwähnung finden. Achten Sie aber darauf, dass die private Zusatzversicherung auch die kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 1 und KIG 2 übernimmt. Wichtig ist auch, dass Sie diese vor Feststellung der Fehlstellung abschließen und eine Überweisung zum Kieferorthopäden noch nicht ausgesprochen wurde, da sonst auch die private Zahnzusatzversicherung die Kosten nicht übernimmt.
Haben Sie noch Fragen zur Einstufung der KIGs oder möchten sich über die Kosten für ein KFO-Behandlung informieren? Dann sprechen Sie und doch ganz persönlich in unserer Facharztpraxis für Kieferorthopädie darauf an, wir helfen Ihnen gerne!
Jetzt Termin vereinbaren unter 08171-78800 oder online auf www.kfo-wolfratshausen.de