Welche Kosten übernimmt die private Krankenversicherung?
Aufgabe der Kieferorthopädie ist es, Zahn- und Kieferfehlstellungen zu regulieren und die damit einhergehenden funktionellen Störungen zu behandeln. Die Regulierung von Zahn- und Kieferfehlstellungen ist jedoch meist langwierig und mit Kosten verbunden. Welche Behandlungskosten der Kieferorthopädie werden für Privatversicherte übernommen?
In den meisten Tarifen einer PKV sind folgende Leistungen für die Kieferorthopädie enthalten:
Möglicherweise fordert Ihre PKV von Ihnen oder uns zusätzliche Informationen wie z.B.: Gipsabdrücke, Modelle oder Röntgenbilder an. Ebenfalls möglich ist, dass Ihre PKV die geplante kieferorthopädische Behandlung von einem Gutachter überprüfen lässt.
Fragen Sie hier daher den genauen Leistungsumfang bitte unbedingt bei Ihrer PKV nach! Oftmals werden die Behandlungskosten lediglich zu 60-90 Prozent übernommen. In höherpreisigen Tarifen ist auch eine volle Kostenübernahme der kieferorthopädischen Behandlung möglich.
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich und ausführlich in unserer Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie.
Jetzt Termin vereinbaren unter 08171-78800 oder online auf www.kfo-wolfratshausen.de.
Kieferorthopädie in der privaten Krankenversicherung
Grundsätzlich können Sie eine kieferorthopädische Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) abrechnen. Welche Kosten jedoch genau von Ihrer PKV übernommen werden, hängt von Ihrer PKV und vom jeweiligen Tarif ab. Daher ist es sehr wichtig, sich vor Abschluss einer PKV darüber zu informieren, welche Leistungen – nicht nur in der Kieferorthopädie – übernommen werden.In den meisten Tarifen einer PKV sind folgende Leistungen für die Kieferorthopädie enthalten:
- Korrektur bei Zahn-und Kieferfehlstellungen
- Zahnkorrektur nach Unfällen
- Behandlung einer Funktionsstörung der Kiefer
Welche Informationen benötigt Ihre PKV?
Der erste Schritt ist, dass wir Ihnen nach der Anfertigung der diagnostischen Unterlagen einen Heil- und Kostenplan der Behandlung erstellen, welchen Sie bei Ihrer PKV einreichen müssen. Diese Pläne sind individuell, für jeden Patienten spezifisch und die Kosten hängen vom jeweiligen Fall und der Therapie ab.Möglicherweise fordert Ihre PKV von Ihnen oder uns zusätzliche Informationen wie z.B.: Gipsabdrücke, Modelle oder Röntgenbilder an. Ebenfalls möglich ist, dass Ihre PKV die geplante kieferorthopädische Behandlung von einem Gutachter überprüfen lässt.
Versicherungstarif
Grundlage für die Kostenübernahme ist der von Ihnen gewählte Tarif in Ihrer PKV. In diesem sind die einzelnen Leistungen und deren Voraussetzungen geregelt und können Vereinbarungen wie prozentuale Erstattung, Selbstbehalt oder auch Höchstbetragsgrenzen enthalten. Ob und in welchem Umfang Ihre PKV Kosten Ihrer kieferorthopädischen Behandlung übernimmt, kann also je nach Versicherung und Tarif unterschiedlich sein.Fragen Sie hier daher den genauen Leistungsumfang bitte unbedingt bei Ihrer PKV nach! Oftmals werden die Behandlungskosten lediglich zu 60-90 Prozent übernommen. In höherpreisigen Tarifen ist auch eine volle Kostenübernahme der kieferorthopädischen Behandlung möglich.
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich und ausführlich in unserer Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie.
Jetzt Termin vereinbaren unter 08171-78800 oder online auf www.kfo-wolfratshausen.de.
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