Zahnärztliche Kontrolle beim KFO? Darum geht das nicht!
Was wird bei der halbjährlichen Kontrolluntersuchung gemacht?
Die Vorsorgeuntersuchung, auch Prophylaxe-Untersuchung oder Kontrolluntersuchung genannt, ist der regelmäßige halbjährliche Termin beim Zahnarzt, den Sie unbedingt wahrnehmen sollten.
Warum kann ein KFO die zahnärztliche Kontrolluntersuchung nicht durchführen?
Der Kieferorthopäde hat sich auf Zahn- und Kieferfehlstellungen spezialisiert. Die Mundhygiene ist natürlich auch in seinem Interesse, aber hier verlässt er sich auf seinen Kollegen: Ein Zahnarzt hat die nötige Erfahrung in der Kontrolle und Behandlung von Zähnen, Zahnfleisch und Zunge. Deshalb ist die Kontrolluntersuchung explizit seine Aufgabe, denn er muss, wenn nötig, auch einen entsprechenden Therapieplan erstellen.
Kieferorthopäden ist es überdies nicht gestattet, eine Vorsorgeuntersuchung über die Krankenkassen abzurechnen. Selbst wenn wir sie also durchführen wollten, würde die Kontrolluntersuchung weder zu einem Stempel in Ihrem Vorsorgeheft noch zu einer kompetenten Diagnose oder einem Behandlungsplan führen – darüber hinaus müssten Sie die Kosten selbst tragen.
Deshalb ist es uns nicht möglich, die halbjährliche Kontrolluntersuchung vom Zahnarzt zu übernehmen. Nehmen Sie die Kompetenz und die Erfahrung Ihres Haus-Zahnarztes in Anspruch, denn es lohnt sich.
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich ausführlich in unserer Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie zu sämtlichen Zahn- und Kieferfehlstellungen.